Damit alle gut behütet sind: Unsere Hausordnung

Anlage Nr. 2 zu § 1 Abs. 8 des Hausvertrages

Ein herzliches Willkommen! Wir freuen uns sehr Sie als neues Mitglied unserer Wohngemeinschaft begrüßen zu dürfen. Sie finden hier ein neues Zuhause und leben in einer Gemeinschaft mit gleichen Rechten und Pflichten, ungeachtet Ihrer Herkunft, Stand, Religion und Vermögen.
 Unter dem folgenden Link erhalten Sie eine → PDF-Datei der Hausordnung zum Herunterladen und Ausdrucken.


Wir möchten, dass Sie sich bei uns angenommen und wohlfühlen!
 Voraussetzung dafür ist ein gutes Zusammenwirken aller Menschen die hier in unserer Wohngemeinschaft wohnen und arbeiten. Dazu ist es notwendig, bestimmte Regeln einzuhalten und Absprachen zu treffen. Daher möchten wir Ihnen mit dieser Hausordnung neben allgemeinen Informationen einige wichtige Bestimmungen zur Kenntnis bringen.
 


1. Aufnahme in das Haus

Sie haben sich zu einem Aufenthalt bei uns entschlossen. Innerhalb der ersten 2 Monate ist zwischen Ihnen und uns ein schriftlicher Hausvertrag abzuschließen. Dieser regelt unter anderem auch die Kosten für Ihren Aufenthalt in unserem Haus.

2. Umgang miteinander

Sie dürfen erwarten, dass Mitbewohner und Mitarbeiter unseres Hauses Ihnen mit der entsprechenden Freundlichkeit, Höflichkeit und Toleranz begegnen. Im Gegenzug dürfen auch wir dies von Ihnen erwarten.

3. Hausleitung

Mit der Leitung des Hauses ist Herr Nils Ackermann betraut. Sein Büro befindet sich im Erdgeschoss. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Beschwerden haben, so werden Sie bei Herrn Ackermann immer auf ein offenes Ohr stoßen.

4. Ärztliche Betreuung
Sie haben die Möglichkeit Ihren Arzt selbst zu wählen. Ärztliche Visiten des Hausarztes finden regelmäßig statt. Fragen über Ihren Gesundheitszustand richten Sie oder ihre Vertrauensperson bitte ausschließlich an den behandelnden Arzt.

5. Pflegerische Betreuung

Der Pflegedienst wird von der Pflegedienstleitung, Frau Karin Wundes, geleitet. Ihr Büro befindet sich im Erdgeschoss. Die pflegerische Betreuung ist rund um die Uhr sichergestellt. Fragen, die die pflegerische Betreuung betreffen, richten Sie oder ihre Vertrauensperson bitte ausschließlich an das examinierte Pflegepersonal.

6. Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst unterstützt und berät die Bewohner, Angehörige und Betreuer bei allen Wünschen und Bedürfnissen. Diese Aufgabe wird von unserem Sozialarbeiter Herrn Rainer Schmeinck ausgeübt. Sein Büro befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss.

7. Mahlzeiten

Mit Hilfe des Hausbeirates bestimmen Sie den Speiseplan mit und passen entsprechend die Essenszeiten Ihren Vorstellungen an. Die Essenszeiten sollten in dem üblichen Tagesablauf integriert sein. Die folgenden Zeiten sollen nur eine Empfehlung darstellen:

Frühstück von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr

Mittagessen von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Kaffee und Kuchen von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Abendessen von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Zwischenmahlzeiten werden entsprechend gereicht.

8. Beschwerden

Wir sind ständig um Ihr Wohl bemüht. Dennoch kann es passieren, dass Sie mit irgendeiner Angelegenheit, einer Person oder einer Situation nicht zufrieden sind. In diesem Fall können Sie sich direkt an Herrn Schmeinck, die betreffende Person oder den betreffenden Bereich wenden. Sie können auch Ihre Beschwerde an die Haus- oder Pflegedienstleitung richten. In allen Fällen wird Ihre Beschwerde nach einem speziellen Verfahren bearbeitet; mit dem einzigen Ziel: Ihre Zufriedenheit!

9. Wäschereinigung

Ihre persönliche Oberbekleidung wird hier im Haus gewaschen. Bettwäsche und Leibwäsche wird durch die Wäscherei Schaper kostenfrei gereinigt. Speziell zu reinigende Wäsche muss auf eigene Kosten gereinigt werden, dieses kann durch unser Haus vermittelt werden.

10. Zimmerreinigung

Die Reinigung des Hauses und insbesondere Ihres Zimmers erfolgt durch Mitarbeiter unseres Hauses. Wir begrüßen es, wenn Sie uns bei dieser Aufgabe behilflich sind und sich aktiv einbringen. Wir bitten Sie zur Sauberkeit in allen Bereichen durch Vermeidung unnötiger Verunreinigungen selbst beizutragen.

11. Hausbeirat

Der Hausbeirat ist die Interessenvertretung aller hier lebenden Menschen. Hier finden Sie immer einen Ansprechpartner, wenn es darum geht ein „Wörtchen mitzureden“. Bringen Sie sich ein und gestalten Sie die Arbeit des Hausbeirates aktiv mit. Die Sitzungen des Hausbeirates werden an den Infotafeln bekannt gegeben.

12. Religionsausübung

Jedem Mitbewohner steht das Recht auf freie Religionsausübung zu. Wenn Sie den Besuch eines Priesters oder Seelsorgers wünschen, melden Sie dies bitte einem Mitarbeiter unseres Hauses. Wir werden bemüht sein, einen Seelsorger Ihres Religionsbekenntnisses zu verständigen. Andachten und Gottesdienste werden in der Soziotherapie gehalten. Die Zeiten entnehmen Sie bitte den gesonderten Anschlägen.

13. Besuchszeiten

Während der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist ein Besuch im Haus ohne Einschränkungen möglich. Sie können selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten Besuche empfangen. Wir erwarten jedoch, dass Sie auf Ihre Mitbewohner und die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht nehmen und deshalb diese Besuche möglichst im Vorhinein mit Ihrem Wohnbereich absprechen.

14. Nachtruhe

Als Nachtruhe gilt die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Aus Rücksicht auf Ihre Mitbewohner werden Sie jedoch gebeten, jederzeit Ihre Radiogeräte, Fernsehgeräte und andere Geräuschquellen auf Zimmerlautstärke einzustellen bzw. Kopfhörer zu verwenden. Während der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sind die Eingänge des Hauses versperrt. Sie können das Haus jedoch jederzeit verlassen. Bei Ihrer Wiederkehr läuten sie bitte an der Glocke neben der Eingangstür.

15. Das Zimmer

Für die Zeit Ihres Aufenthaltes bei uns ist Ihnen ein Wohnplatz gesichert. Ihr Zimmer ist mit einem Schrank, einem Stuhl, einem Tisch und einem Bett grundausgestattet. Wir begrüßen es, wenn Sie Ihr Zimmer mit eigenen Möbeln nach Ihren Vorstellungen gestalten wollen. Wenn Sie sich in Ihrem Zimmer nicht wohlfühlen oder mit einem anderen Mitbewohner das Zimmer teilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Hausleitung oder den Sozialen Dienst. Diese werden versuchen, Ihren Wünschen zu entsprechen. Ebenso kann es seitens Ihrer gesundheitlichen Befindlichkeit erforderlich sein, Sie in ein anderes Zimmer, oder auch Gruppe zu verlegen. Dies wird jedoch nur nach Rücksprache mit Ihnen bzw. Ihrer Vertrauensperson geschehen.

16. Persönliches Eigentum

Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir, Bargeld und Wertgegenstände außerhalb des Hauses zu deponieren. Wir bitten Sie, in Ihrem persönlichen Wohnbereich nur soviel Bargeld zu verwahren, als Sie zur Bestreitung der täglichen Bedürfnisse benötigen. Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass das Einbringen und Verwahren von gefährlichen Stoffen, Waffen und Drogen aller Art verboten ist.

17. Tiere im Haus

Tiere sind gern gesehene Mitbewohner. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie für die Betreuung und Versorgung Ihres Tieres selbst verantwortlich sind. Wir werden Sie gern dabei unterstützen. Dennoch kann es sein, dass aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unzumutbarkeit den Mitbewohnern gegenüber eine erteilte Zustimmung zur Haltung des Tieres durch uns zurückgenommen werden kann.

18. Eigentum des Hauses
Wenn Sie Hauseigentum durch grob fahrlässigen Umgang oder Vorsatz beschädigen, ist von Ihnen Schadenersatz zu leisten.

19. Brandschutz

Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Die Verwendung von Heizdecken, Heizstrahlern, Elektrokochern, Bügeleisen und ähnlichen Elektrogeräten sowie das Anzünden von Kerzen sind aus Gründen des Brandschutzes ohne Zustimmung der Hausleitung nicht erlaubt. Im Brandfalle ist das Haus entsprechend den grünen Fluchtwegschildern zu verlassen. Den Anweisungen der Mitarbeiter und Rettungsmannschaften ist unbedingt Folge zu leisten.

20. Geschenke

Die Geschenkannahme ist den Mitarbeitern des Hauses nicht erlaubt. Betrachten Sie eine Zurückweisung bitte nicht als Missachtung Ihrer gut gemeinten Geste. Wenn Sie jemanden besonders auszeichnen möchten, so freut er sich über Ihre anerkennenden Äußerungen.

21. Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung können die im Hausvertrag vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen.

22. Hausverbot

Hausfremden Personen, die die Ruhe und Ordnung im Haus stören, kann von der Hausleitung das Betreten des Hauses verboten werden.


Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Gemeinschaft, die auf gegenseitigem Verstehen, Toleranz und Respekt aufgebaut ist, wohlfühlen.

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Foto einer Bewohnerin
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